Energieausweise

Richtlinien

Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Bestandsbauten einen Energieausweis. Der Energieausweis (darf nicht älter als 10 Jahre sein) ist in folgenden Fällen vorzulegen:

  • bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Neu- und Bestandsbauten
  • für Eigentümer von öffentlich zugänglicher Gebäude (etwa: Geschäfte / Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels und Gebäude der „öffentlichen Hand“) gilt eine Aushangpflicht an gut einsehbarer Stelle
  • Zweck: Käufer oder Mieter sollen die Möglichkeit zur Einschätzung des Energieverbrauchs haben und einen Vergleich mit anderen Objekten durchführen können
  • neu: bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien (Inseraten): Wird ein Gebäude zum Kauf oder Miete angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben (gilt für den Bestandgeber und für den beauftragten Immobilienmakler)
  • ACHTUNG: Energieausweise bei Neu-, Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen benötigen nach Bauordnung (BO) und auch im Falle von Wohnbauförderungen (WBF) einen Energieausweis – der Detaillierungsgrad ist jedoch erheblich höher, als bei den reinen Bestandsenergieausweisen nach EAV-G (die BO und WBF sind Landesgesetze, das EAV-G 2012 ist ein Bundesgesetz)
  • -> Link zum EAV-G 2012 (PDF)

Preise

Bestandsbauten

Gerne erstellen wir Ihnnen für einzelne Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Industriehallen, Einkaufszentren, Schulen und andere bestehende Gebäude ein individuelles Angebot.

Hinweis: Für bestehende Gebäude dürfen Bauteile pauschaliert eingegeben werden, d.h. dass eine detaillierte Dokumentation über die Wände, Decken, etc. nicht notwendig ist. Falls Sie bereits einen Energieausweis in Auftrag gegeben haben und die Checkliste benötigen, verwenden sie folgenden Link: Checkliste (PDF).

Neubauten

Zur Einreichung von Neubauten (Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden und Gebäuden mit gemischter Nutzung) ist ein detailliertes Berechnungsverfahren vorgeschrieben.

Wenden Sie sich bitte direkt an uns, gerne erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: office@amip.at

Bestand

Bei Verkauf oder Vermietung

Das Vorlegen von Energieausweisen nach dem Energieausweisvorlage-Gesetz (EAV-G) (PDF) ist erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.

Der Energieausweis ist in diesen Fällen Vertragsbestandteil und spätestens bei Vertragserklärung vorzulegen und spätestens bei Vertragsabschluss auszuhändigen. Die Pflicht zur Vorlage bzw. Aushändigung kann nicht durch andere Vereinbarungen umgangen werden!

Die Verpflichtung, einen Energieausweis auszustellen, trifft für alle neuen und auch für fast alle bestehenden Gebäude zu. Ausnahmen gibt es z.B. für denkmalgeschützte Gebäude.

Ein Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und ist in folgenden Fällen vorzulegen:

  • Bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung verpflichtend seit 1. Jänner 2009
  • Für öffentliche Gebäude (Schulen, Behörden, Einkaufszentren etc.) mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² gilt auch eine Aushangpflicht des Ausweises an gut einsehbarer Stelle

Hinweis für Liegenschaftsverwaltungen: seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass ein Energieausweis vorliegt! Ihr Energieausweis wird in folgenden Schritten erstellt:

  • Übermittlung von Plänen und Angaben zur Heizung an uns (es ist keine Begehung Ihrer Immobilie notwendig!)
  • Sichten der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Erstellen des Energieausweises gemäß EAV-G und nach den gültigen Normen und Regelwerken (OIB-Richtlinie und Leitfaden) als Gutachten
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Reduktion Ihres Energieverbrauchs

Sanierung

Sanierung
Bei Sanierungen und besonders zur Einreichung von Förderungen sind Energieausweise für den Zustand Ihrer Immobilie VOR und NACH der Sanierung erforderlich.

Ihr Energieausweis wird in folgenden Schritten erstellt:

  • Übermittlung von Plänen und Angaben zur Heizung des Bestandes und des geplanten Zustandes nach der Sanierung an uns.
  • Sichten der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Erstellen des Energieausweises nach den gültigen Normen und Regelwerken als Gutachten
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Reduktion Ihres Energieverbrauchs
  • Ausstellung der Formulare des Energieausweis-Ausstellers für die Förderanträge (Landes- und Bundesförderung)

Für alle Fragen zu den Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne individuell.

Bundesförderung: Sanierungsscheck von bis zu 7.500 Euro:

Private können über Ihre Bausparkasse um Zuschüsse für umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch) ansuchen. Weitere Informationen hier

Unternehmen können direkt über uns um Zuschüsse für umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch) ansuchen. Weitere Informationen hier

Neubau

Seit mehr als 10 Jahren erstellen wir bauphysilkalische Einreichunterlagen, die neben den Nachweisen für Schall und Maßnahmen zur Vermeidung der sommerlichen Überwärmung auch den Energieausweis enthalten. Baueinreichungen, die nur aus dem Energieausweis bestehen, stellen Sonderfälle dar, da die Bauordnungen grundsätzlich alle bauphysilkalischen Nachweise verlangen.

Durch die gewissenhafte Auseinandersetzung mit dem Bauprojekt vertreten wir nicht nur die Interessen der Bauherrn gegenüber den Baubehörden, sondern auch (und vor allem) gegenüber den ausführenden Firmen!

Wir stellen  bauphysilkalische Einreichunterlagen für alle Bauherrn – vom Einfamilienhaus, Wohnhausanlagen, Schulen, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime bis hin zu Industriebauten.

Unsere Auftraggeber sind Bauträger, Genossenschaften, Immobilienverwaltungen, Industrieunternehmen und Einzelpersonen!

Wir freuen uns, wenn sie von unserem Angebot Gebrauch machen wollen. Um einen Energieausweis für Neubauten erstellen zu können, benötigen wir Grundrisse aller Geschosse, Ansichten, Bauteilaufbauten (sofern bekannt) und Angaben zur eingesetzten Haustechnik.

Für Ihre Baueinreichung ist ein individuelles Angebot erforderlich!

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:office@amip.at